Fragen und
Antworten
Rund um die Erstellung Ihres Gutachtens
Kundengruppen
Welche Kundengruppen können sich an Sachverständiger Alexander Ostendorf wenden?
Als Immobiliengutachter betreue ich jeden, der eine Immobilie bewerten lassen möchte.
Dazu gehören:
- Privatpersonen
- Versicherungen
- Gerichte, Rechtsanwälte und Notare
- Steuerberater
- Unternehmen
- Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater
- Gemeindeverwaltungen, Kreisverwaltungen
- Wohnungsverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften
- Mieter
- Investoren und Makler
- Banken
Ablauf
Wie läuft eine Immobilienbewertung mit Alexander Ostendorf ab?
Nehmen Sie erstmal telefonisch oder gerne auch online Kontakt zu mir auf und schildern Sie mir Ihre Situation.
- Bei einer ersten Vor-Ort-Besichtigung begutachte ich Ihr Objekt anhand aller wichtigen Kriterien.
- Ich prüfe die vorliegenden Unterlagen und hole gegebenenfalls fehlende Unterlagen für Sie ein.
- Anschließend ermittle ich den Wert Ihres Objekts im Rahmen des Gutachtens. Vor Fertigstellung erhalten Sie einen Entwurf zur Durchsicht.
- Ihr finales Gutachten übersende ich Ihnen gestempelt und unterschrieben.
Sie haben noch Fragen zum Ablauf? Lassen Sie uns gerne persönlich dazu sprechen.
Gründe
Welche Gründe für eine Immobilienbewertung gibt es?
- Wertgutachten bei Kauf, Verkauf oder Erbschaft von Immobilien
- Wertgutachten bei der Übertragung (Firmenvermögen etc.)
- Wertgutachten zur Feststellung von Mängeln und Renovierungskosten vor Immobilienkauf
- Wertgutachten bei Streitfällen (z. B. Ehescheidung, Erbstreitigkeiten)
- Wertgutachten von Immobilien bei Beleihung
- Wertgutachten von Immobilien bei Betreuungsangelegenheiten
- Wertgutachten von Immobilien bei Zwangsversteigerungen
- Wertgutachten für Eigentumswohnungen
Verkehrswert
Was bedeutet der „Verkehrswert“ einer Immobilie?
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." (§ 194 BauGB)
Unterlagen
Welche Unterlagen werden für eine Gutachtenerstellung benötigt?
Für die Erstellung eines Gutachtens benötigen Sie:
- unbeglaubigter Lageplan, Maßstab 1:1000, von Katasteramt/Stadtverwaltung
- aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug vom Amtsgericht
- Grundrisse, Schnitte, Berechnung der Kubatur und der Wohn-/Nutzfläche (wenn nicht im Besitz, dann vom Bauamt)
- Erschließungsbeitragsbescheinigung von der Gemeinde-/Stadtverwaltung
- Aufteilungsplan/Abgeschlossenheitsbescheinigung/Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) vom Amtsgericht
Selbst beschaffen
Was kann ich tun, wenn ich meine Unterlagen nicht selbst beschaffen kann?
Alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Unterlagen und Daten können selbstverständlich von mir beschafft werden. Die hierbei entstehenden Kosten werden ohne Zuschlag 1:1 an den Auftraggeber weitergegeben.
Dauer der Gutachtenerstellung
Wie lange dauert die Erstellung eines Immobiliengutachtens?
Unter der Voraussetzung vollständiger und prüffähiger Objektunterlagen werden die Gutachtenaufträge innerhalb von 2 - 3 Wochen, auf besonderen Wunsch innerhalb weniger Tage, von mir bearbeitet.
Erben
Welches Gutachten wird beim Erben eines Hauses benötigt?
Für die Erbauseinandersetzung benötigen Sie ein gerichtstaugliches Verkehrswertgutachten. Das hat einen Umfang von ca. 50 bis 60 Seiten.
Wohnflächenberechnung
Kann ich eine Wohnflächenberechnung erstellen lassen?
Ja, als Sachverständiger erstelle ich gerne eine professionelle Wohnflächenberechnung für Sie.
Beratung
Kann ich mich zum Thema Hausübertragung und Wohnrecht beraten lassen?
Ja, ich berate Sie gerne und ermittle für Sie den Wert des Wohnrechts.
Gerichtstauglich
Kann ich ein gerichtstaugliches Immobiliengutachten erstellen lassen?
Gerne erstelle ich für Sie ein gerichtstaugliches Immobiliengutachten unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gerichts.
Weitere Anliegen
In welchen Angelegenheiten kann ich mich noch an Alexander Ostendorf wenden?
- realistische Kaufpreis-Ermittlung bei Wohnungsverkauf
- Wertermittlung zur Steuerfestsetzung für das Finanzamt
- Berechnung des Bodenwertanteils zur Ermittlung des Abschreibungsbetrages im Rahmen eines Wertgutachtens
- Gutachtenerstellung für Bankfinanzierung
- Berechnung des Vermögenszuwachses der Immobilie im Scheidungsfall